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Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben, hier können Sie einige nützliche Informationen erhalten

Jeden Monat kommen etwa 40 Menschen durch Brände ums Leben. In vielen Fällen wäre der Tod vermeidbar gewesen, wenn die Opfer rechtzeitig gewarnt worden wären. Dennoch verzichten viele Haushalte auf Rauchmelder.


Die Katastrophe beginnt meist leise und unbemerkt. Oft sind es nicht etwa vergessene Kerzen oder angelassene Herdplatten, die zu Bränden führen, sondern technische Defekte. Häufig werden die Hausbewohner im Schlaf überrascht. Das ist besonders tückisch, weil beim Schlafen auch unser Geruchssinn ruht – und auf den ist man bei Bränden angewiesen. Tödlich ist nämlich nur selten das Feuer, sondern  der Rauch: Drei Atemzüge reichen, um das Bewusstsein zu verlieren und zu ersticken.

Jahr für Jahr kommen in Deutschland rund 500 Menschen durch Brände ums Leben, 5000 werden verletzt. Dabei ist die Lösung eigentlich ganz einfach und zudem auch gar nicht teuer: Rauchmelder reagieren auf Brandherde so schnell und unüberhörbar, dass sie sich ihren Ruf als Lebensretter redlich verdient haben. Dennoch sind sie in Deutschland erst in jedem dritten Haushalt vorhanden. Neun Bundesländer haben inzwischen eine Rauchmelderpflicht eingeführt, nach der die Warngeräte zumindest in Schlaf- und Kinderzimmern eingebaut werden müssen.   

Das kleine Kästchen an der Decke gibt lautstark Alarm, wenn starker Rauch die Lichtschranke passiert. Dadurch haben die Bewohner einen wertvollen Zeitvorsprung, um sich in Sicherheit zu bringen. Sekunden, die Leben retten, wenn man sieht, wie schnell sich ein Brand ausbreiten kann.  

Die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" und die Feuerwehren weisen die Bürger überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können.

"Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig", erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. "Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt", empfiehlt Rudolph.

So werden Rauchmelder gewartet

Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.

Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum

In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Ob der Mieter oder der Eigentümer für die Wartung zuständig ist, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg- Vorpommern. Hier ist der Mieter für Kauf, Installation und Wartung der Rauchmelder zuständig. Dafür darf er die selbst angeschafften Rauchmelder bei Umzug auch ausbauen und mitnehmen.

Bundesländer mit Rauchmelderpflicht

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Neu- und Altbauten installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden- Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Altbauten sind in den kommenden Jahren nachzurüsten. Berlin, Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

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